sition aber muste publice angestellet werden; und hat meistenteiles mit den H. Crakawschen Woywoden und H. Podlaski übereingestimmet. Am 17 September. Sein I. Mt abermal nebenst etlichen H. Räthen ihn ihrer session gewesen und criminalsachen richten wollen; weil aber nie­mandes compariret und die gerufenen contumaces geworden, sein Sie wiederumb aufgestanden und in Ihr pokoy gegangen. Die landtboten haben desselben tages nichts unter sich vor­genommen, und solches, wie man sagt, darumb, das sie noch keine gewisse resolution gehabt von I. Mt und der H. Räthen de modo inquisitionis, damit sie sich untereinander darauf hetten bereden mögen; haben demnach begeret, das andere negotia comitialia solten hindangesetzet und ihnen ein endtlicher abscheidt gegeben werde, wobei es I. Mt nebenst den H. Räthen circa modum inquisitionis wenden lassen. Am 18 [september]. Hernach sein die H. Räthe für I. Mt pokoy zusammenge­kommen und alda ihre radtschlege gehalten, auf das sie etwas ge­wisses, wie die inquisition solte angestellet werden, bei sich schlissen möchten; und solten sich gentzlich untereinander dessenthalben geeiniget haben und schriftlich gefasset den landtboten den berahmeten modum zukommen lassen, welches scriptum wir vorhoffentlich baldt bekommen werden. Am 21 september1) Sein zwar die landtboten bei einandergewesen, aber nichts weiter geschaffet, den das sie de modo inquisitionis deliberiret und die vota zu colligiren angefangen haben. Am 22 september. Ist I. Mt nebenst etlichen H. Räthen in gewönliche radtssession gegangen und etliche Littawsche criminal und civiles actiones richten wollen, dazu Sie anfengklich begeret, das wie gebreuchlich, die landtboten ihre deputation, die denselben gerichten beiwohneten, zuschicketen. Es haben aber die landtboten sich entschuldigen lassen, das sie mit schweren gescheften, und die zu dieser Krohnen einickeit gereicheten, itzo im wercke wehren, und danebenst I. Mt unterthenigst 1) Odtąd począwszy aż do str. 396 w. 17 od góry według A. I. str. 311 (depesza z dnia 23 września).