unterthanen ihr error ihnen angezeiget und zu gemütte geführet würde, wie ehr dan etliche exempel fürgebracht, als nehmlichdes Keysers Henrici IV, Edouardi III vel IV Anglorum Regis, auch voriger Könige in Polen; und da den unser König und Herre worinnen gefehlet hette, dürfte es derenthalben so gar grosser satisfaction nicht, sondern köndte solches alles leichtlich vorziehen und aufgehoben werden. Es wehre auch gar nötigk, das man wegen I. Mt vorbleibung gewiss sein möchte, da­mit allerlei argkwon aufgehoben und den andern die gelegenheit be­nommen würde, ferner diesem Königreich durch allerley practiken nach­zustellen. Es werden aber auch hinwiederumb I. Mt dieser Krohnen nach ihren habenden freyheiten und gerechtigkeit wissen zu regieren und den unterthanen vorzustehen. Die inquisition wehre zu dem ende nötigk, das dadurch I. Mt unschuldt, da es also befunden, möchte an den tagk kommen, und wir hienebenst erkennen lehrnen, wie unbilligerweise wir allerley vordacht auf unsern Herren geleget haben; da aber auch I. Mt solten gefehlet haben, das Sie alsden von den fürnemsten Herren Räthen unterrichtet und auf den rechten wegk beleitet würden. Der H. Marschalk Opaliński1) hat angezeiget, das die inqui­sition auf zweyerlei müste gestellet werden: erstlich auf I. Mt selbst, hernach auf andere Privatpersonen. Wegen I. Mt würde zu inquiriren sein von.Ihrem abzuge aus dieser Krohnen; solches ob es wol besser wehre, das es privatim geschehe, jedoch weil es publice sein solte, wehre seine meinung, das es in der H. Senatoren kegewertigkeit und etlich anderer wenigk von den landtboten vorrichtet würde. Da aber auch jemandes anders solte befunden werden, der etwas wieder I. Mt und der Krohnen freyheiten gepracticiret hette, wehre ausdrücklich davon in der constitutionibus vorsehen, das er crimen laesae Mtis begangen hette etc. Der H. Grosscantzler2) hat angemeldet, das etlichen gesandten ihn befelich gegeben wehre, das da die inquisition für aussgange der ersten drei wochen nicht solte geendet werden, das sie alsden alles solten stecken lassen und davonziehen; wehre demnach darauf zu trach­ten, damit die zeit in acht genommen würde. Das das Königliche matrimonium nicht also, wie es zu rechte, vorsehen, getractiret und vollzo­gen worden, wollte er nicht mit auslegungen, sondern verbis ipsis darthun. Wie ehr hernach auf die inquisition gekommen, hat ehr gerathen, das der Vhrader3) solte vorgestellet und examiniret werden: die inqui- 1) Andrzej. 2) Jan Zamoyski. 3) Lambert Wrader.