Ingleichen hat auch der H. Crakawscher Woywod1) angezeiget, das sie darauf nicht befeliget wehren, wie dan auch von ihrer Sei­ten auf dem landtage gar keine meidung geschehen worden. Hernacher hat der H. Cardinal Radziwill zimlich lange gere­det, wie den auch der Archidiaconus Capituli Cracoviensis dieselbe election tanquam legitimam sehr gedeffendiret. Und nachdem die Regalisten aus der Krakawschen Woywodschait unter andern gesaget, das dergleichen concessiones mehr vorhin auch geschehen wehren, indem die Abtey zu Miechaw, wie auch zu Jendrzejöw nicht nach laut der Constitutionen vorgeben wehren worden2), das daraus erfolgen muste, das auch dieselben solten wiederumb eingezogen werden, hat der H. Grosscantzler3) gar ausfürlichen darkegen geredet und dieselben concessiones, als die zu rechte bestehen köndten, defendiret. Endtlich hat der H. Untercantzler4) im nahmen I. Mt den landtboten zur antwort gegeben, das so wie I. Mt bis anher nichts wieder recht gethan hetten, alss wolten Sie auch nichts thun, das ihren freyheiten zuwieder sein möchte. Nach diesem haben die übrigen von den H. Senatoren ihre vota gecontinuiret; unter denen der H. Podlaski5) eine zimlich lange oration gehalten und exempel angezogen, das nichts newes wehre, das auch grosse potentaten fehlen und irren köndten und gienge derenthalben I. Hoheit nichts abe, obgleich von ihren selbst eigenen rzewski ein bott aus dem Crokawschen herfürgetreten, welcher angezeiget, das sie von ihren brüdern in commissis hetten anzusagen, Episcopatum Cracoviensem esse contra iura Regni collatum; welchs ob es wol ihr nicht zeit davon zu reden, demnach, ne tacendo et connivendo ipsorum mandatis praeiudiciret würde, sie sich hirmit desfals wollen bedun­gen haben. Darkegen einer, Rosa genant, sampt dem Machowski, welche sich von gemeinem haufen der Crakawschen Woywodschaft gesondert, sich angesaget, das ihre brüder, die sie abgefertiget, bei sich nicht finden können, das contra ius derselbe Episcopatus vergeben, sondern danketen Gott, der ihnen einen solchen heiligen vornehmen hern, welcher nicht wider recht der Cronen, weil er aldar possessionatus, bescheret, und so man die dinge so genau suchen wolte, würden sich mehr solcher finden, derer man schweigen thete, als die, denen Mechow und Jendrzeiowo vergeben Darauf der Casimirski gesagt, das diese gesanten gar von einer geringen anzal derer weren, welche in dieser Sachen, weil sie ihren vorsatz und das, was ihnen andere zum besten eingegeben, nicht ausführen können, diese anhers gesendet. Man solte aber die Senatores fragen, so ihnen beigewohnet, was der hele grosse hauffe geschlossen und beuolen. 1) Mikolaj Firlej. 2) Proboszczem miechowskim był kardynał Andrzej Batory, opatem jędrzejowskim Stanisław Reszka, obaj z nominacyi króla Stefana. 3) Jan Zamoyski. 4) Jan Tarnowski. 5) Kasztelan, Marcin Lesniowolski.