1. Das I. Kön. Mt. Ihren heirath durch frembde leute, als den H. Graffen 1), Bergk 2), Vhrader3) beschieckte und fortstelle. 2. Das an den grentzen viel frembd kriegsvolck vorhanden. 3. Das mahn von I. Mt. nicht habe können einen reichstagk er­bitten, der doch nothwendigk für der hochzeit müsse gehalten werden. 4. Das der Bendzinischen transaction noch kein gnügen ge­schehen ist. 5. Das die retenten von den contributionen 1. Mt. ad privatos usus gewendet habe. 6. Das die quarten von Rawe wieder die constitutiones einge­nommen sein. 7. Das den kaufleuten mit gewaldt die gewelber zu Lublin sein geöffnet und ire wahren wegkgenommen worden. 8. Das I. Mt. die contributiones von den poborcen abgefordert, wieder die constitutiones zu sich nehmen wollen und die poborcen post curiam derenthalben citiren lasse. 9. Das der schatz ohne vorwissen des H. Schatzmeisters sei ge­öffnet, die pitschir abgerissen, die kasten mit ditrichen aufgemachet, ein gross teil des Schatzes wegkgenommen, und das übrige mit I. Mt. Schlössern vorschlossen worden. 10. Das die krohne aus dem schatze in I. Mt. pokoi sei gebracht worden. 11. Das das Crakausche Bischoftumb und andere geistliche guter wider die constitutiones sein von Kön. Mt. vorgeben worden. Wegen I. Mt hochzeit kan mahn noch gar nichts gewisses vor­nehmen, ohne allein, das ein teilles, die mahn zu Lublin regalisten genennet, gentzlich der meinung sein, das umb Pfingsten aus die hoch­zeit werde vollentzogen und das freulein aus Österreich mit den ersten anher gebracht werden: daran den die andern, die mahn popularisten nennet, und einen reichstagk vorgengklich begeren, sehr zweiffeien. 4. Rozważenie spraw Rzpltej i materya zjazdu Lubelskiego rozmów 4). Dowiedzieć się o transakcyej stanom i sejmom należącej, kto dał władzą Panom Posłom stanowić przez kaucyą albo protestacyą5), gdyż nie jechali od Stanów, jeno od Króla. 1) Gustaw Brahe. 2) Zapewne Belck, Eryk Bielcke. 3) Lambert Wrader. 4) RP. Czartoryskich, Nr 2724, str. 311, koncept, bardzo nieczytelny i błędny. 5) W traktatach o małżeństwo.