sie mir ausdrückich bevolhen. Das sich aber eine contraritet hierin­nen ansehen lest, jedoch im grundt nit ist, wird E. G. leichtlich aus dem abnehmen können, wan sie aus meiner relation anmercken, das solchs alles consulto et deliberate geschieht. Den wie sie willens ge­wesen, zu Chmelnick sich mit dem Kantzier zu uniren und die kürtz mit dem Könige zu spielen, also haben sie sich hernach, da sie I. Khün Mt. willens vorstendiget, fürgenohmen, auf das all erglimpflichst und senftest als müglich, jedoch unverletzt ihres urtheils und Vorhabens wieder den König zu procediren und die sachen von einem conventu zum andern, bis auf den negstuolgenden gemainen landtag zu ziehen; welchen landtag sie so weit. als ihnen immer müglich, erstrecken wollen, alles zu dem ende, damit I. Kün Mt. 1) desto mehr zeit und frist hetten, sich nach nothdurft gefast und beraith zu machen und mit einhelligem rath den Sachen nachzusetzen. Den wehren sie mit ihrem vorhaben negst zu Radom (welchs noch kaine allgemaine Zusammenkunft gewesen und daher zu solchen sachen nit bündig genug, geschwiegen, das es ihr vorsatz gewesen alda nichts zu schliessen) wieder den König aperte fortgefahren, hetten sie schon dem Kantzier und seinem haufen ein benügen gethan, und I. Khün Mt. sachen gentzlich gestürtzt: drumb die geschmeidigen wortt in gedachtem recess mit meiner relation nit streiten, sondern meine relation vielmehr aufweiset, das sie in hunc modum zu procedieren durch mich daheraus entbothen haben. Zum andern, das E. G. es darfür halten, das ihr maister und höchster beschwer allain beruhet in puncto türbatae religionis confoederationis, und das sie nur derentwegen vornehmlich den landtag urgiren, der mainung, wen ihnen disfahls contentation vom Könige erfolget, das sie sich des andern Vorhabens leichtlich begeben und von ihrem vornehmen abstehen werden: darauf erwegen E. G. nur die consequentia recessus, darinnen sie nit allain wegen satisfaction dieser einer injurien den landtag so heftig begehren, sondern auch propter alias necessitates negotiaque ad Rpcam pertinentia, et quod comitiis generalibus tarn Polonia quam Lithuania opus habeat et propter ea instituenda Regem sollicitet. Wan sie kain anders beschwer wieder den König hetten, als diese allein, würden sie gewis umb vormeidungs willen unnötiger Unkosten, dan sie ohne das mehr dan gnug erschöpft, auf extraordinaria comitia und in Sonderheit vor dem heyradts beschlus so starck nit dringen, sondern wol mit guter gelegenheit der ordentlichen und gewöhnlichen 1) Maksymilian.