Als aber die anderen das ihrige beybringen wollen, und aber fast abendt worden, der Landtboten Marschalk auch numehr kein raum hette in seiner schreibtafel, ist beschlossen, dass die hinderstelligen solten ihre gravamina und petita aufs papier brengen und ihrem Marschalck dieselben zustellen, worauf sie auch gleichst den andern tröstlichen beschaydts warten sollen; damit aber sie der H. Senatoren gemuet gegen sie spüren und mercken küntten, alss wollten sie aus ihrem mittel zu dem Marschalck etliche deputiren, die es anhören möch­ten, was I. Mt. eygene resolution seyn wirdt. Wann aber den Landtbo­ten nicht war damit gedienet, sindt drüber von einander gangen mit dem schluss, morgenden tages glock 8 an dieser stelle wieder zu hauff zu kommen. Dieser session hat kein Littawer beygewohnet, indem sie beson­ders mit ihren Senatoribus bey den H. Waywoden aus der Wilda 1) geradtschlaget. Den 24. Martii2). Nach gehaltenen heimlichen raht sindt etliche verloffene kriegsleute auf des H. Grosscantzeler instantz zu rechte gerufen worden. Als aber wieder sie peinlich proponiret worden und begeret, man solte sie pro infamibus publiciren lassen, haben es die Landtboten verhindert, dass nichts ferners drin ergangen, den alspaltt diese hinaufkommen, ist stracks der respons auf ihre gestern aufgezeichnett gravamina und petita in vim constitutionum von dem H. Untercantzeler 3) gegeben: 1. Die postcuriales citationes sollen abgeschaffet sein, doch diesel­ben guter liquidi juris wehren, wo die revision ergangen die in alter summen bestandet, item alle lehen, die Vogteyen, die Schultzereyen, müllen, hamer etc., die welche in exemptione seindt, über welche I. Mt. zu gebieten und disponiren hat, iudicio S. R. Mtis gehören. 2. Der Landtboten wahl soll gleichmessig als der deputaten fortgestellet werden. 3. Die musterung, wo die Landtboten also zufrieden, soll in principio Julii geschehen, doch dass nicht lenger als ein tag weren sollen, auch keine consultationes gehalten werden; und soll dieselbe dermassen privilegiret sein als der tribunal. 4. Zur revision der zolle und draus erspringenden klagen aller inwohner ist der H Waywode von Posen4) und Lentzicz5), H. Cronmar- 1) Krzysztof Mikołaj Radziwiłł 2) Por. wyżej str. 113; 160. 3) Jan Tarnowski. 4) Hieronim Gostomski. 5) Stanisław Miński.