Die aus Podolien: 1. Das commissarien zu ihren und der Wallachey gräntzen ausge­setzt würden. 2. Das die Starosten stets auf den gräntzheusern hof halten müssten. 3. Das I. Mt. revisores zu den newerbawten schlossern ordiniren thete. 4. Kamieniecz mit proffiant und munition versehen. 5. Die wüsten gueter auf den gräntzen erblich den wolverdienten austheilen. Die aus dem Lublinischem : 1. Terminos iudiciorum prorogiren. 2. Das man mit personen zu digniteten und ämbtern nicht woltte brackhen. 3. Das die lehen in der Belssker Waywodschaft numehr geschlos­sen würden. Aus der Belssker Waywodschaft: 1. Commissarios zu den grenzen dieser von der Podolischen Woywodschaft. Die aus Plotzk: 1. Die Griechen mit den Catolischen componiren in kraft einer gewiessen union. 2. Dass der tribunal in suo esse bleyben möchtt. 3. Der deputaten election zum friedlichen standt brengen. 4. Den process confoederationis zu recessiren auf den negst reichstagk. Die aus der Masau: 1. Das securitas iudiciorum gleichst der tribunalischen versehen würde. 2. Dass der deputaten wähl per districtus geschehe. Die von Cziersko: 1. Das inen I. Mt. ein ort und holtz auf die schlosscantzeley ge­ben wolle. Die aus der Podiasch: 1. Commissarios zwischen ihnen und der Woywodschaft Breschcz. 2. Das die Starosten ad privatos usus nicht kontten die wibrantzen aufbieten noch brauchen.