5oo tion sie vermhanen lassen, sie wolten mit diesem einwurf die nö­tigen händel, daran des gantzen Königreich wolfart und hail hanget, nicht behindern, so wie sie auch darzu ohne vorwiessen der Litauer Herren Senatoren1), die sich zu der schrift nicht erkennet, nicht befuget, viel­mehr schuldig wehren, dieselbe trey, weiche die Cron inen, da sie den Moscoviter an hals gehabt, mit gelt und volck willig gelaistet, bey die­ser gefährlichen zeit vergelten und auf derogleichen fall die Polen zu freunde halten. Hiemit seind sie abgezogen und ist die schrift, welche der Premischlische Bischof in der erste vergebens begeret, von den H. Wolowicz aus beuelich I. Mt. von im abgefordert worden Die H. deputaten haben sich den tag auf die erste drey capita 2) gentzlich geeinigt und in Constitution gebracht; als sie aber auf die confoederation kommen, sindt die Catholischen ihren brauch nach aufge­standen, darwieder unser religionis verwandten protestiret auf dem fall, da die H. deputaten darentwegen ihrer zusag nach nicht würden sich an die stelle morgendes tages einstellen. Zu den vorigen deputatis hab sehen abgehen den Ossolinski, Niewiesczinski Klinski, Peter Goraiski, Kasimierski, Hulewicz, Stabrowski und sonst andere drey oder vier, die ich nicht kantte. Den 20 Martii. Wessen sich gestern bey der deputation unsere religionsverwanten in sachen der confoederation befahret, das ist ihnen heut wiederfahren, den die Catholischen zuwiedern ihrer drauf gethaner zusag haben sich nicht wollen einstellen zu behandlung des processes; dessen sich die un­seligen höchlich beschweret, und in eifrigen zwischt mit den Ca­tholischen auf ihrer stueben dardurch gerathen. Es ist aber gleich­fällig dort auch mit ihnen gespielt worden, den da der process auf 1) W Rp. błędnie: Senatoribus. 2) W Recessie (Rp. karta 81) wymieniono nie trzy, lecz cztery punkty. Tarn brzmi ten ustep tak: Den 19 Martii haben sich die H. Deputaten über vier punct verglichen: 1. Ein modum zu finden, das die citationes postcuriales eingestellt. 2. Disciplinam militarem das man den H. Hauptleuten dieselbe befohlen, welche ver­möge den alten kriegsrechten, die sie noch etwas scherfen sollen, in officio halten, sollen mit ihnen im felde liegen und scholam militarem anrichten; den kriegsleuten soll der sold verbessert und sie sollen alles auf dem marckte kaufen und bezalen. 3. Soll die lustratio in Königlichen guetern vorgenommen werden, daraus eine merckliche accession der quarten erfolgen pro defensione Reipublicae. 4. Haben sie auch ein modum gefunden, wie legitime et pacifice boten und dedeputaten auf den seymiken gewehlet können werden. Mit diesem sint sie aufgestanden, das ein jeder dero seinen referirete, und die andern punct, als de processu und was dem anhengigk, widerumb auf folgenden tagk verleget.