nicam anlanget, mit der were es so geschaffen, das S. Mt. nichts liebers wünschen wolten, als das dieselbe albereit unter der Cron Polen were: aber der Erzherzogk Carolus, welchem I. M. die gubernation befohlen und vermeinet, er solte sich als ein vetter verhalten haben, so greife er I. Mt. an die Regalia, und alle seine intention ist dahin gerichtet, das er das Erbkönigreich Schweden an sich bringe. Derowegen I. Mt. ange­halten, das sie aus pflichtiger unterthenigkeit miteinander huelff und beystand leisten wolten, wie Seiner Mt. sein Erbreich bleiben möge; und da sie es umb I. Mt. willen nicht thun wolten, solten sie es der jungen er­ben halben thuen, auf die I. Mt.. wie sie versorget möchten werden, auch muste gedancken legen; und hat des Herzogk Caroli vornehmen heftigk exagiret und wiederumb allerley motiven gebraucht, wie sie zu bewe­gen, das sie I. Mt. hülff leisten wolten, indem er sie brueder, ja kinder, die ihren vater nicht lassen solten, genimet. Die confoederation gedencket I. Mt. zu halten und ist niemandes zur religion zuzwingen gemeinet; über dem process möchten sie sich untereinander vergleichen, I. Mt. ist in allen willigk und kann wol lei­den, das ihre unterthanen in dem fall miteinander einigk und friedsam sein: ob aber in der kurzen zeit dieser process kann geschlossen werden, weil die geistlichen auch auf die composition inter Status dringen, oder ob man solches auf den negstkünftigen reichstagk verlegen soll, stellet er ihnen heim. Die citationes postcuriales wyll I. Mt. auf künftigen reichstagk limitiret und verleget haben. Mit den Söldnern sollen auch künftig solche mittel getroffen und disciplina gehalten werden, damit die unterthanen von ihnen solchen scha­den nicht leiden dürften. I. Wegen der kriegsleut sollen sie bey den bayden Veldtherrn die ausrichtung haben. II. Wegen der vacantien, die hette I. Mt. zum theil schon weggeben, zum theil versagt, zum theil verschiecket. III. Wegen des Bischtumbs zu der Wilda haben I. Mt. kheinen abschaidt geben wol­ len, sondern sie ermhanet, sie wolten sich untereinander einigen. IUI. Zu den pactis conventis hat sich I. Mt. willig gestellet, und in Sonderheit we­gen Estlandes — nach einer invectiva gegen dem Hertzog Carl, der ime alle Regalia zugeaygnet, das underste zu oberste gekerret — gebeten, sie wolten I. Mt. mit ihren rhat und that beywohnen, damit dasselbe Erbkönigreich I. Mt. jetzo aufwachsenden erben nicht möchte entwendet werden. V. Zu der confoederation were in gleichen verbiettig, sie wolten nur selbst unter einander etwas gewisses hierin schliessen, und mit fertigen sachen I. Mt. antreten; darzu sich die geistlichen mit der composition inter status gefunden und gemeldet. VI. Die postcuriales citationes sindt bis auf den künftigen reichstag limitiret. VII. Zu den Lieffländischen handeln sindt gewiesse deputaten ausgesetzt.