9. Den nachlass der verstorbenen Khönigin zu revidiren. 10. Die annaten einzufordern. 11. Ein jeder solte von allen beneficien des ersten jahres einkünfte darzu geben, 12. Die geistlichen wehren schuldig in solchen fahlen ihre einkünften mit darzu. streckhen. 13. Musterunge zu halten wehre nötigk. 14. In gleichen die gräntz zu besetzen. 15. Were es möglich, so solte man mit allen nachparen freundtschaft halten; und hat sehr becklaget die unvorsichtickheit, da die Kron jetzo weder kraut noch lott oder andere munition hette, und dannoch man den statten als Dantzigk und andern, die sich wol darzu geschiecket, dasselbe muessgünnet, ja gar abwehren will; darumb dan instendigk sie sämptlich vermahnet, sie wolten sich gegen die statt anderst verhalten, worin ime die andern beygefallen, und den­selben zu volgen sich veranlasset. Die Waywodtschaft von Trockhen: Zum eingang hat der H. Christof Dzierzek sich entschuldiget, das er ungerne die zooll dem Türkischen Kayser zugefueret, weil es damals unnötigk gewesen, und zu jetziger gefährlichkeit grosse ursach gebe. 1. Sonsten die obrona belangendt, darzu solte man caduca et feuda gebrauchen. 2. Über allen aber were die friedeshandlung mit dem Moscoviter nötigk. 3. Wan der newe zohll in Litauen noch eins so hoch, als jetzo erhegt würde, dürfte man kheines pobors. 4. Die confoederation richtig zu machen. 5. Lifflandt in gute Ordnung zu bringen und die einkünften des landes hiehero zu wenden. 6. 1. Mt. wehren auch schuldigk den pactis conventis genuegen zu thun, in Sonderheit wegen Esthlandts. Der Syradische Landrichter1): 1. Kheinen pobor wolte er verwilligen wegen der grossen excessen der mutwilligen Poborzen. 2 Die landtmaas bewilligt er. 3. In gleichen die musterung. 4. Die quartazusteyer were darzu nützlich. 1) Stanisław Karśnicki; oczywiscie poprzedni tytulik: Waywodschaft Trockhen nie odnosi się do niego.