abgesanten mit der condition, das beyde parteyen ihre instructiones den andern übergeben und das sie ihre mandata, gravamina et petita nebenst den ihrigen in gebuerlicher acht haben wolten. Haben auch den folgen­den tagk angesezt, da sie ad propositionem zu stimmen anfangen wol­len, idque brevibus, den wol so viel nachrichtung die deputirten H. Sena­toren vom Cardinal Caietano bekommen, das aus der liga vor dissmal nichts worden, und das sie auf den Grosscanzier in die Türckey abzu­fertigen und seine Instruction, wie auch auf die defensionem Regni ungesäumet müsten bedacht sein; seint auch mit dem von einander gangen. Den 27. Februarii 1). Als I. Mt. criminales sachen von der handt gehabt, sindt die H. Landtboten sämptlich zu I. Mt. gangen, alda sich über den H. Groscantzler und das kriegsvolck beschweret, das sie in der ritterschafft gutern wieder die statuta ihre quartier anschlagen und grossen schaden theten, bettende umb abschaffung solcher oppresion. Fürs ander gebeten, I. Mt. wolle die vacantias austheilen. III. Beschwerten sich auf die zwischtigen collegen, darüber beyderseits in praesentia Regis ein langwirige disputation unter denselbigen de legitimitate entstanden, doch entlich die eine sich I. Mt. decreto unterworffen, der Woiewoczicz Ruski aber in nahmen seiner collegen der H. Stadniczky auf dem fall, da sie abgeschaffet sollen werden, mit einer protestation contra totum comitialem actum sich angemeldet. IUI. Die Litauer haben auch bey I. Kön. Mt. umb einen Litauer ins Bisthumb nach der Wilda angehalten. V. Umb die grziwna gebeten. Hiebey hat sich 2) Stentzel Stadniczky klagende beschwe­ret, das er neben stehnden seinen mitcollegen gute, ehrliche und wolverdiente vom adel, welche nicht von Schulzen, sondern von ihren mitbrudern ordentlichen zu boten erwehlet, so schimpflich ohne ihre schuldt ausgeschleppet, und gebeten I. Mt. solches nicht zu verargen, das sie es an ihre brueder bringen, ihren fleiss bezeugen und ihnen heimstellen, wie sie es verstehen wollen; hoffen izo nicht, das in ihrer absentz etwas konte geschlossen und hingelegt werden. Hierauf aus der andern partey der H. Referendarius Droyewsky lange geredet, und wie es mit der election zugangen erzehlet, aber endtlich geschlossen, dass er ob bonum publicum gerne cediren und nicht 1) Por. wyżej str. 91; 150; 182. 2) Wszystko co następuje tu na tej stronie i na następnej 15 pierwszych wierszy pochodzi z Recessu (Rp. karta 67).