wollen, dan dass sie ihr authoritatem zu Schlichtung derselben interponiret, wormit sie auch etliche tag liederlich zugebracht; wan aber diesel­ben noch sie selbst unter sich, noch durch andere von ihnen vorgeschla­gene mittel in der gute nicht können versönen, bis dass man sie alle miteinander durch ein decret aus ihrer stueben gantz und gar abgeschaffet, alss ist ime, unangesehen, dass er der einfeltigste unter inen sey, von seiner H. collegen aufferlegt worden, dieselbe parthey, so viel­leicht bey I. Mt. anderst, als in der that zu befunden wehre, also zu entschuldigen, dass nemlich keiner derselbigen sich zu dem dinst ge­drungen, sondern so wie sie von den ihrigen dartzu erbeten , also auch zelo commodi patriae hieher sich eingestellet auf den platz, darauf alle excess, so wieder der ritterschaft freyheiten und Privilegien committiret, khönnen geklaget und corrigiret werden; darumb den wolte I. Mt. die­selben nicht verdencken, viel wenig andern fremden relationibus glauben stellen, sie wehren diejenigen, die aus ihrer angeerbter tugendt von ihren forfahren der Kön. Mt. und dem gantzen vaterlandt treylich bishero ge­dienet und noch hinfort dasselbe mit leib und blut zu bezeugen ehrbietig. Auf diesen sermon seindt alle H. Senatores zu I. Mt. aufgestanden und per vota im ring, den sie für I. Mt. geschlossen hatten, eine raume weil geratschlaget auf das respons, so hernach durch den H. untercantzeler gegeben worden: Der zwischt unter den H. Landboten, die übel angelegte zeit, so über derselben Schlichtung gewendet und die grosse gefahr, so der Cron sich nahet, haben I. Mt. permoviret und verursachet, dass sie gesterigen tages etliche von den H. senatoribus in ihr mittel abgesendet, weilln auch derselben ambts und pflichts were, alle dissensiones zu componieren. I Mt. müste woll bekennen, dass sie an solcher mueterey, wan sie es erfahren, vielmehr, wan sie es selbst anhören, kheinen gefallen trage; da auch etwas bene merendi studio erga patriam von einem oder dem an­dern forgenohmen wirdt, wan es ordentlich und ohne ergernuss geschiecht, sie müste es nicht allein billigen, sondern auch rhümen. So wie aber eines jeden baums gute aus den fruchten geschmecket, also eines jeden gemüth und intention per effectum khan dignosciret und erkennet wer­den, sie zwar I. Mt. wolte allen zwischtigen von hertzen gönnen, dass sie dahin zielen und trachten sollten, damit durch ihre unnötige hader und zancken, die sich aus Verachtung eines des andern fürnemlich erre­gen, diese Cron an ihren guten nhamen und ruhigen zustandt nicht gefaren theten, wolte auch von Gott dasselbe ir wünschen, das alle inwohner des reichs, so wie ein haupt dasselbe regiret, mit einhelligen mundt und eintrechtigen hertzen Gott loben und preisen möchten. Nachdem aber Gott der allmechtige unserer sünde halber diese napascz oder pe-