frembden nationen nicht vorweiss hetten, das keine straff und Ordnung in Polen were. Aufm Tribunal ginge es fein ordentlich zu, das bei tag und bei nachte ein jeder sicher sein könte; geschieht es an dem orte, so sol es viel mehr an I. Kön. Mtt. hoffe geschehen, das würde der Cron einen gutten namen geben, das die execution erginge kegen adel und unadel: hiemit den H. Marschalck seines ampts erinneret, das ehr stile halten und keiner intercession stat geben wolle, und wo de Marschalck zu schwach, sol I. Kön. Mtt. die handt langen. Sonderlich sol auch auf das geschrei und tumult acht gegeben werden, da mancher in seinem voto perturbiret und kaum sein eigen wordt hören kan. Der H. Marschalck sich erkleret, das ehr an dem unordentlichen regiment keinen gefallen, das ehr aber solches so baldt 1) können ist nicht müglich gewesen, weil ehr es also gefunden, seine vorfahren hatten mehr schuldt als ehr, wolt aber publiciren lassen, und wo nötig straffen 2). 13 februarii. Der Hispanische gesante privatim beim Könige ge­höret worden, ist mit königlichen ross uud wagen aufgefüret, die fuhrknechte und der ross zeug war vom roten sammet, weil der König von Hispanien zu Ihr. Kön. Mtt. iungen erben Vladislai tauffen gebeten, als hat der gesante zwo stadtliche köstliche clenodien umb den hals zu hengen gebracht und vorehret, ein mit saphir, das ander mit rubin. Sonst hat ehr bei I. Mtt. privatim begeret 4 dinge: 1. das sich I. Kön. Mtt. an die Königin von Engelandt machen wolte, damit sie ihm in seinem erblichen lande Nidderlande nicht hin­derlichen were. 2. das die kaufleute ihre wahren in seinen stedten ablegten. 3. das das getreyde zu Dantzick nur seinen kafleuten verkauft würde. 4. das I. Mtt. das polnische ertz im allein wolle zukommen lassen. 15 februarii. Die landtboten, nachdem sie sich etzliche tage gezancket, haben I. Kön. Mtt. salutiret, und ist auch durchden H. Untercantzler die proposition geschehen. Summa der proposition. 1. Gratulatio ex incolumitate Rpcae. 2. Exaggeratio der grossen gefahr, so disse Crone vom Türcken 1) Wyraz nieczytelny. 2) Całego tego ustępu brak w obu poprzednich dyaryuszach.