WILKIERZ WSI GRABOWCA 25 ferne sie ihna treu und fleissig ge- sucht haben) das ihrige gethan, be- kommen sie ihn aber, so sollen sie den Dieb sammtlich nach Huben- Schlag hängen lassen, wenns das Recht geben wird. Wäre es aber auch, dassa esa ungelegene Zeit wäre wegen Krieges Volckb halber, oder dass es Pestzeit wäre, dass man den Dieb der Ursach halber nicht verfol- gen konnte und ihn suchen, alsdann sollen die Nachbahrn schuldig seyn dasselbe, was gestohlen ist, nach Hube- Schlag zu bezahlen nach der Billig- keit, was es recht ist und werth ge- wesen0 und die Nachbahrn gekennetd. Zum 34. Wenn auch ein Nach- bahr aus der Nachbahrschafft wegen podwody thun müssen und ihm etwas darauff genommen und wegkähme durch die Kriegesleute, es sey Pferdc, Wagen, Sählen, auch sonsten was es wollee, so sollen und wollen die Nach- bahrn dasselbe bezahlen, auch mit solchem Bescheid, dassf er auch son- stenf keine Ursach darzu gäbe oder in seinem Hause zuvor Ursach ge- geben habef; auch soll derselbe, demg etwas ohne seine eigene Ursach ge- nommen oder behalten wirdg, sein Bestes vorersth dabey thun mit Bit- ten oder mit Losskauffen, ers mag wieder bekommen , bekommetj er es wieder, so soll er, was der davor ge- geben hat, wieder gekehret werden; kann er es nicht von Kriegesleuthen wieder bekommen, so soll es ihm nach billiger Weyse bezahlet werdend XXXIV. Cokolwiek na podwo- dzeby ktoremu sąsiadowi żołnirze wzięli, a on się tylo, co można było, wystrzegał, żeby sam tego przyczyną nie był, i o to znowu prosił, a nie mogłby dostać, mają mu drudzy są- si(e)dzi tylo, co warte było, zapłacić. 25. a Brak w K. b K. Zeit. c K. was ist werth gewesen. d K. recht erkennen. ee K. Pferde oder was es nur wil. f K. dass er keine Ursache hat gegeben in seinen Haus. gg Tych wyrazow brak w K. h Brak w K. i K. dass ers wieder bekommet. j—j K. be- kommet ers wieder, so sollen die Nachbahren ihm dasselbige wieder zu rückgeben, was er gege- ben hat, nach billiger Weise bezahlt werden.